Quelle: ideenwerk.de
Das Land Baden-Württemberg will Firmengründer bereits in der Frühphase fördern. Dazu ist nun das Pilotprojekt Start-up BW Pre-Seed an den Start gegangen, das sich mit 20 Prozent an der Finanzierung der Startup-Vorhaben beteiligt.
Viele gute Geschäftsideen werden nie realisiert, weil den Gründern insbesondere in der frühen Gründungsphase das nötige Kapital fehlt. Das will das Land Baden-Württemberg nun ändern: Am Dienstag startete das Wirtschaftsministerium das Programm Start-up BW Pre-Seed. Das neue Förderprojekt soll demnach da ansetzen, wo private Investoren und Risikokapital-Gesellschaften noch nicht einsteigen wollen, weil ihnen das Risiko zu hoch erscheint.
Für das Projekt stehen nach Angaben des Landes 2018 und 2019 im Rahmen der Digitalisierungsstrategie 14 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Gelder würden in enger Kooperation mit erfahrenen Acceleratoren, Inkubatoren oder Startup-Initiativen und derer Netzwerken vergeben, erläuterte Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: „Sie stellen die professionelle Betreuung und Begleitung der Startups sicher und beteiligen sich mit 20 Prozent an der Finanzierung der Startup-Vorhaben.“
Das Risiko bezeichnete Hoffmeister-Kraut deshalb als „kalkulierbar“, auch wenn das Land mit dem Frühphasenförderangebot Start-up BW Pre-Seed Neuland betreten würde. „In Baden-Württemberg warten bereits etliche Geschäftsideen auf die Chance, endlich beweisen zu können, dass in ihnen das Potenzial zum nächsten Mittelständler oder auch zu mehr steckt. Genau dieses Potenzial wollen wir mit unserem neuen Programm fördern.“ Der Programmstart erfolgt mit den ersten zwei Pilotpartnern, dem CyberForum in Karlsruhe und Bwcon in Stuttgart.
Gesucht werden Gründungen, die wachstumsorientiert sind und einen überdurchschnittlichen Innovationsgrad aufweisen. Sie sollen in der Betreuungsphase in Startup-Inkubatoren oder Acceleratoren ein Geschäftsmodell
entwickeln sowie zur Markt- und Finanzierungsreife bringen. Sie sollten grundsätzlich noch nicht von Dritten mit Eigenkapital in einem größeren Umfang finanziert worden sein. Sie müssen unter die Definition der EU für ein Kleinstunternehmen oder ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) fallen. Und das benötigtes Finanzierungsvolumen sollte bei mindestens 50 000 Euro und maximal 200 000 liegen, wobei bei der Obergrenze im Einzelfall Ausnahmen denkbar sind.
Das Finanzierungsinstrument wird im Verhältnis 80 Prozent zu 20 Prozent (Land im Verhältnis zu Kooperationspartner bzw. Co-Investor) vom Land zinslos sowie ohne bankübliche Besicherung gewährt und schließt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 20 000 Euro ein. Das Ganze wird durch die L-Bank abgewickelt.